Inter­es­sen­aus­gleich /
Sozialplan

nachteilige Maßnahmen für Arbeit­nehmer sinnvoll ausgleichen
und erfolg­reich verhandeln und vereinbaren

Inter­es­sen­aus­gleichs- und sozial­plan­pflichtige Betriebs­än­de­rungen (§§ 111 ff. BetrVG) sind in der Praxis nicht selten. Oft gehen sie mit nachtei­ligen Maßnahmen für die davon betrof­fenen Arbeit­nehmer einher: Zumeist Kündi­gungen, Verset­zungen, Umgrup­pie­rungen, zusätz­licher Quali­fi­zie­rungs­bedarf, etc. Dann stellt sich die Frage, wie den betrof­fenen Arbeit­nehmern solche Nachteile ganz oder zumindest teilweise ausge­glichen werden. Das regeln der Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan, die zwischen Arbeit­geber und Betriebsrat auszu­handeln und zu verein­baren sind.

Das ist eine sehr verant­wor­tungs­volle Aufgabe für den Betriebsrat. Der Betriebsrat kann jedoch Berater / Sachver­ständige hinzu­ziehen. Dafür steht Ihnen Arbeit­neh­mer­anwalt Marc Hessling mit seiner 20-jährigen Erfahrung in diesen Angele­gen­heiten gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach unver­bindlich an. Wir beraten Sie gerne wenn es um die Modali­täten der Anwalts­hin­zu­ziehung geht und stellen Ihnen gerne einen entspre­chenden Muster­be­schluss zur Verfügung.

Rechts­anwalt Marc Hessling steht ihnen auch für eine Inhouse­schulung zum Thema „Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan“ bezogen auf die in Ihrem Betrieb anste­hende konkrete Betriebs­än­derung zur Verfügung.