Kündigungsschutzverfahren
KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE / ABFINDUNG /
WEITERE REGELUNGEN etc.
Durch eine Kündigung wird dem Arbeitnehmer auf einen Schlag die wirtschaftliche Lebensgrundlage und nicht selten auch ein zentraler Bereich seines Lebens entzogen. Das hat stets ernste wirtschaftliche, aber oft auch psychische Konsequenzen für den Betroffenen.
Arbeitnehmeranwalt Marc Hessling blickt nun auf eine langjährige Erfahrung in der Führung von Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen zurück, von der Sie profitieren können.
Bitte beachten Sie, dass bei Kündigungsschutzverfahren, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, Eile geboten ist: Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach ist meist keine Möglichkeit mehr gegeben, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen. Daher warten Sie bitte nicht bis es (fast) zu spät ist, sondern vereinbaren Sie schnell einen Termin bei uns. In aller Regel können wir Ihnen mit einem kurzfristigen Termin helfen, der ggf. auf telefonisch oder online per Videokonferenz stattfinden kann.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, egal ob es um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht, oder um das Aushandeln einer Abfindung. Bedenken Sie, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch weitere Fragen zu klären und zu regeln sind: