Interessenausgleich /
Sozialplan
nachteilige Maßnahmen für Arbeitnehmer sinnvoll ausgleichen
und erfolgreich verhandeln und vereinbaren
Interessenausgleichs- und sozialplanpflichtige Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG) sind in der Praxis nicht selten. Oft gehen sie mit nachteiligen Maßnahmen für die davon betroffenen Arbeitnehmer einher: Zumeist Kündigungen, Versetzungen, Umgruppierungen, zusätzlicher Qualifizierungsbedarf, etc. Dann stellt sich die Frage, wie den betroffenen Arbeitnehmern solche Nachteile ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das regeln der Interessenausgleich und Sozialplan, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auszuhandeln und zu vereinbaren sind.
Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe für den Betriebsrat. Der Betriebsrat kann jedoch Berater / Sachverständige hinzuziehen. Dafür steht Ihnen Arbeitnehmeranwalt Marc Hessling mit seiner 20-jährigen Erfahrung in diesen Angelegenheiten gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne wenn es um die Modalitäten der Anwaltshinzuziehung geht und stellen Ihnen gerne einen entsprechenden Musterbeschluss zur Verfügung.
Rechtsanwalt Marc Hessling steht ihnen auch für eine Inhouseschulung zum Thema „Interessenausgleich und Sozialplan“ bezogen auf die in Ihrem Betrieb anstehende konkrete Betriebsänderung zur Verfügung.