Ständige Beratung
nachteilige Maßnahmen für Arbeitnehmer sinnvoll ausgleichen
und erfolgreich verhandeln und vereinbaren
Oft hat man bei der Betriebsratarbeit „nur mal schnell“ eine Frage. Dann ist guter Rat teuer – oft im wahrsten Sinne des Wortes.
Das muss nicht sein. Sie können mit Rechtsanwalt Marc Hessling auch eine Vereinbarung über eine ständige Beratung des Betriebsrats, gewissermaßen in (fast) allen Lebenslagen schließen. Dazu ist allerdings eine Vereinbarung mit der Arbeitgeberseite erforderlich.
Dafür spricht:
Unter dem Strich eine Kostenersparnis: Zwar kostet die laufende Beratung Geld, aber in der Regel deutlich weniger, als Verfahrenskosten in Beschlussverfahren und Einigungsstellen entstehen. Denn viele Konflikte können schon frühzeitig mit einer fundierten Beratung entschärft werden, bevor sie richtig eskalieren. Das schont nebenbei auch noch die Nerven der Beteiligten und verbessert die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Entscheidungsprozesse gehen wesentlich schneller. Zeit ist Geld – sagt man, also ist es gewiss im Sinne der Arbeitgeberseite, wenn dort gestellte Anträge schneller bearbeitet werden, schlicht, weil der Betriebsrat nicht mehr lange und aufwändig nach der richtigen Rechtsauskunft suchen muss.
Der Betriebsrat fühlt sich sicher, weil er auf gesicherter Grundlage arbeitet.
Ein unverbindliches individuelles Angebot senden wir Ihnen gerne zu.
Was wir dafür benötigen, sind folgende Angaben: