Ständige Beratung

nachteilige Maßnahmen für Arbeit­nehmer sinnvoll ausgleichen
und erfolg­reich verhandeln und vereinbaren

Oft hat man bei der Betriebs­ra­t­arbeit „nur mal schnell“ eine Frage. Dann ist guter Rat teuer – oft im wahrsten Sinne des Wortes.

Das muss nicht sein. Sie können mit Rechts­anwalt Marc Hessling auch eine Verein­barung über eine ständige Beratung des Betriebsrats, gewis­ser­maßen in (fast) allen Lebens­lagen schließen. Dazu ist aller­dings eine Verein­barung mit der Arbeit­ge­ber­seite erforderlich.

Dafür spricht:

Unter dem Strich eine Kosten­er­sparnis: Zwar kostet die laufende Beratung Geld, aber in der Regel deutlich weniger, als Verfah­rens­kosten in Beschluss­ver­fahren und Einigungs­stellen entstehen. Denn viele Konflikte können schon frühzeitig mit einer fundierten Beratung entschärft werden, bevor sie richtig eskalieren. Das schont nebenbei auch noch die Nerven der Betei­ligten und verbessert die vertrau­ens­volle Zusammenarbeit.

Entschei­dungs­pro­zesse gehen wesentlich schneller. Zeit ist Geld – sagt man, also ist es gewiss im Sinne der Arbeit­ge­ber­seite, wenn dort gestellte Anträge schneller bearbeitet werden, schlicht, weil der Betriebsrat nicht mehr lange und aufwändig nach der richtigen Rechts­aus­kunft suchen muss.

Der Betriebsrat fühlt sich sicher, weil er auf gesicherter Grundlage arbeitet.

Ein unver­bind­liches indivi­du­elles Angebot senden wir Ihnen gerne zu.

Was wir dafür benötigen, sind folgende Angaben:

  • Mitglie­der­stärke des Betriebsrats
  • Ist ein Tarif­vertrag anwendbar im Betrieb? Wenn ja, welcher?
  • Sitz des Betriebes (Ort)