Kosten

KLAGE- UND VERFAHRENSKOSTEN /
RECHTS­SCHUTZ / PROZESSKOSTENHILFE

Hinsichtlich entste­hender Verfahrens- und Beratungs­kosten beachten Sie im Arbeits­recht bitte eine Beson­derheit: Hier gilt – jeden­falls für das Verfahren in der ersten Instanz – dass jeder seine eigenen Kosten (Anwalts­kosten) selbst zu tragen hat, gleich wie das Verfahren ausgeht. So haben beide Parteien die Gewissheit nicht mit dem Kosten der Gegen­seite belastet zu werden.

Hinsichtlich der hier entste­henden Anwalts- und Gerichts­kosten rechnen wir für Sie gerne mit allen Rechts­schutz­ver­si­cherern ab. Wir beantragen auch gern für Sie die Deckungs­zusage bei Ihrer Rechts­schutz­ver­si­cherung. Bedenken Sie, dass wir ziemlich sicher im Umgang mit Versi­cherern geübter sind als Sie.

Sollten Sie über keine Recht­schutz­ver­si­cherung verfügen können wir gerne auch besprechen, ob und inwieweit für Sie die Beantragung von Beratungs- oder Prozess­kos­ten­hilfe in Betracht kommt. Hier können Sie die Antrags­for­mulare für Prozess­kos­ten­hilfe herun­ter­laden [Link]. Wenn Sie diese bereits zum Rückspra­che­termin mitbringen, kann eine sehr kurzfristige Beantragung der Prozess­kos­ten­hilfe gewähr­leistet werden und es geht nicht unnötig Zeit verloren.

Ihr Arbeit­nehmeranwalt
Marc Hessling

Für Arbeitnehmer

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Ihr Anwalt