Kosten
KLAGE- UND VERFAHRENSKOSTEN /
RECHTSSCHUTZ / PROZESSKOSTENHILFE
Hinsichtlich entstehender Verfahrens- und Beratungskosten beachten Sie im Arbeitsrecht bitte eine Besonderheit: Hier gilt – jedenfalls für das Verfahren in der ersten Instanz – dass jeder seine eigenen Kosten (Anwaltskosten) selbst zu tragen hat, gleich wie das Verfahren ausgeht. So haben beide Parteien die Gewissheit nicht mit dem Kosten der Gegenseite belastet zu werden.
Hinsichtlich der hier entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten rechnen wir für Sie gerne mit allen Rechtsschutzversicherern ab. Wir beantragen auch gern für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bedenken Sie, dass wir ziemlich sicher im Umgang mit Versicherern geübter sind als Sie.
Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen können wir gerne auch besprechen, ob und inwieweit für Sie die Beantragung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Hier können Sie die Antragsformulare für Prozesskostenhilfe herunterladen [Link]. Wenn Sie diese bereits zum Rücksprachetermin mitbringen, kann eine sehr kurzfristige Beantragung der Prozesskostenhilfe gewährleistet werden und es geht nicht unnötig Zeit verloren.