Wir arbeiten einerseits mit verschiedenen gewerkschaftsnahen und unabhängigen Schulungsträgern zusammen, für die Rechtsanwalt Marc Hessling als Referent arbeitet.
Zudem können wir Ihnen gerne eine auf Ihre individuellen betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene In- oder Outhouseschulung anbieten. Dabei sind alle arbeitsrechtlichen und insbesondere betriebsverfassungsrechtlichen Themen möglich.
Schulung Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan) bezogen auf eine bei Ihnen konkret anstehende Betriebsänderung
» Wir erarbeiten gemeinsam einen Entwurf eines Interessenausgleich und Sozialplans direkt im Seminar
Betriebliche Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG)
» Zum Seminar gehört, dass wir gemeinsam einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung erarbeiten
Arbeitszeit und Schichtplanung
» Zum Seminar gehört, dass wir gemeinsam einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung erarbeiten
Arbeitszeit und Dienstplanung im Gesundheitswesen
» Zum Seminar gehört, dass wir gemeinsam einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung erarbeiten
Technische Arbeitnehmerüberwachung
(auch bezogen auf konkrete Vorhaben)
» Zum Seminar gehört, dass wir gemeinsam einen Entwurf einer Betriebsvereinbarung erarbeiten
Betriebsverfassungsrecht 1, 2 und 3
Arbeitsrecht 1,2 und 3
Schulung: Der Schutz der Betriebsverfassung im Zivil- und Strafrecht (u.a. §§ 78, 119 BetrVG; Unionbusting)
Betriebsratsvergütungen zwischen Gerechtigkeit und Vorteilnahme
Jedes andere arbeitsrechtliche Thema ist auf Anfrage möglich.
Haben Sie Bedarf für ein Seminar?
Sprechen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen gern
ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Vorteile des Inhouseseminars:
Kostenersparnis:
Die Kosten für Anreise und Übernachtung der Betriebsratsmitglieder entfallen
Zeitersparnis:
Es gibt keine unnötigen Reisezeiten
Wir bieten Ihnen stets einen Inklusivpreis, ohne versteckte weitere Kosten.